HAFTUNG FÜR gEPÄCK

EgyptAir Haftung für Gepäck nach der Montrealer Konvention Mai 1999

Verspätete Auslieferung von Gepäck

Bei verspäteter Auslieferung von Gepäck übernimmt EgyptAir die Haftung, es sei denn, EgyptAir hat angemessene Maßnahmen unternommen um die Verspätung zu vermeiden, oder solche Maßnahmen waren unmöglich. Die Haftung ist begrenzt auf 1,131 Sonderziehungsrechte pro Reise und Reisendem. (Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist die Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds. 1,131 SZR. Bitte beachten Sie, dass dieser Betrag Kursschwankungen unterliegt und sich daher ändern kann.)

Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Gepäck -

EGYPTAIR haftet für Zerstörung, Beschädigung und Verlust von Gepäck bis zu 1,131SZRs. Die Haftung gilt bei aufgegebenen Gepäck auch dann, wenn EgyptAir nicht die Schuld trägt. Die Haftung gilt nicht für bereits schadhaftes Gepäck. Bei nicht aufgegebenen Gepäck übernimmt die Fluggesellschaft nur dann die Haftung, wenn sie auch die Schuld trägt.

Meldefristen

Eine schriftliche Meldung durch den Passagier über beschädigtes, verspätetes, verlorenes oder zerstörtes Gepäck muss EgyptAir so schnell wie möglich zugehen. Diese Meldung muss bei Beschädigung von aufgegebenen Gepäck innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen gemacht werden. Dieser Zeitraum gilt ab dem Zustellungsdatum des Gepäcks beim Passagier. Sollte die Meldung nicht innerhalb des o.a. Zeitraums gemacht werden, übernimmt die Fluggesellschaft keine Haftung.
Die Haftungsbedingungen können von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft variieren.
Sollten Sie andere Fluggesellschaften nutzen, fragen Sie diese bitte nach ihren individuellen Haftungsbedingungen.
Eine komplette Erklärung aller anwendbaren Vorschriften finden Sie in unseren Beförderungsbedingungen. ​​

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