Verbotene Artikel

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Entsprechend den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen“ sowie den IATA Bestimmungen zu gefährlichen Gegenständen („IATA Dangerous Goods Regulations“), dürfen die folgenden Gegenstände weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck, und weder von Passagieren noch von der Flugbesatzung mitgenommen werden, da sie die Flugsicherheit gefährden:

  • Behälter mit Gasen (entflammbar, nichtentflammbar und giftig), beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
  • Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln, Munition (außer Sportgewehren, maximal zwei Gewehre und 5kg Munition pro Passagier)
  • Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
  • Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
  • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
  • Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
  • Radioaktive Stoffe und Gegenstände
  • Stark magnetische Materialien
  • Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
  • Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
  • Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage oder eingebauten Lithium Batterien
  • Die Bundesbehörde für Luftfahrt (siehe: SAFO - Sicherheitswarnungen für Betreiber) empfiehlt, dass E-Zigaretten und mit ihnen verbundene Geräte als Handgepäck und nicht als aufgegebenes Reisegepäck transportiert werden müssen.

Verwendung und zum Transport tragbarer Powerbanks aktualisiert:

Im Rahmen der laufenden Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit an Bord hat EGYPTAIR ihre Richtlinie zur Verwendung und zum Transport tragbarer Powerbanks aktualisiert. Passagiere dürfen zwar weiterhin eine Powerbank im Handgepäck mitführen, deren Nutzung während des Fluges ist jedoch nun strikt untersagt. Das bedeutet, dass Sie diese weder zum Laden persönlicher Geräte noch zum Anschluss an die Stromversorgung des Flugzeugs verwenden dürfen – zu keinem Zeitpunkt während des Fluges.

-Pro Passagier sind zwei Powerbanks mit einer Kapazität von jeweils unter 100 Wattstunden (Wh) erlaubt.
-Die Nutzung während des Fluges ist nicht gestattet; das Laden von Geräten mit einer Powerbank an Bord ist streng verboten.
-Beschränkung für aufgegebenes Gepäck: Powerbanks dürfen unter keinen Umständen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

Passagieren wird dringend empfohlen, beim Check-in alle Powerbanks dem EGYPTAIR-Personal zu melden, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Diese aktualisierten Regeln spiegeln das kontinuierliche Engagement von EGYPTAIR wider, die Risiken im Zusammenhang mit Lithiumbatterie-betriebenen Geräten zu minimieren und die höchsten Sicherheitsstandards an Bord aufrechtzuerhalten.
Bitte überprüfen Sie diese Richtlinien und halten Sie sich vor Ihrem Reisedatum daran.


Für Reisende von und nach Saudi Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate gelten weitere Einschränkungen. Es dürfen keine Medikamente mit den Inhaltstoffen Tramadol, Lebraks und Rovamesan eingeführt werden. Die Einführung kann zur Verhaftung und Deportation des Inhabers führen.

Für Kunden, die nach oder aus Frankreich reisen, ist es verboten, die folgenden Gegenstände mitzuführen:

Alle Fleischprodukte
Alle Milcherzeugnisse
Alle anderen tierischen Produkte (z.B. Fisch)
Eier
Obst und Gemüse
Saatgut
Pflanzen

Sie finden unsere Büros in Frankfurt am Hauptbahnhof 12 mit der Durchwahl 069-27 300 325; In Berlin am Kurfürstendamm 206, mit der Durchwahl 030-8823319; Und in München in der Schwanthalerstraße 17 mit der Durchwahl 089-97591460. Öffnungszeiten jeweils von Montag bis Freitag von 09.00 bis 17:30 Uhr. ​​

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