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Entsprechend den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen“ sowie den IATA Bestimmungen zu gefährlichen Gegenständen („IATA Dangerous Goods Regulations“), dürfen die folgenden Gegenstände weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck, und weder von Passagieren noch von der Flugbesatzung mitgenommen werden, da sie die Flugsicherheit gefährden:
- Behälter mit Gasen (entflammbar, nichtentflammbar und giftig), beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
- Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln, Munition (außer Sportgewehren, maximal zwei Gewehre und 5kg Munition pro Passagier)
- Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
- Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
- Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
- Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
- Radioaktive Stoffe und Gegenstände
- Stark magnetische Materialien
- Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
- Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
- Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage oder eingebauten Lithium Batterien
- Die Bundesbehörde für Luftfahrt (siehe: SAFO - Sicherheitswarnungen für Betreiber) empfiehlt, dass E-Zigaretten und mit ihnen verbundene Geräte als Handgepäck und nicht als aufgegebenes Reisegepäck transportiert werden müssen.
Für Reisende von und nach Saudi Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate gelten weitere Einschränkungen. Es dürfen keine Medikamente mit den Inhaltstoffen Tramadol, Lebraks und Rovamesan eingeführt werden. Die Einführung kann zur Verhaftung und Deportation des Inhabers führen.
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